Kategorie: Alltagsbewältigung
Steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltsnahen Dienstleistungen
Profitieren Sie vom Steuervorteil!
Auch 2016 gilt:
Ihre legale Haushaltshilfe oder Putzfrau von ASL können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen - und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung).
Maximal 4.000 € pro Jahr bei den Reinigungs-Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen können Sie direkt von der Steuer abziehen.
Wichtige Voraussetzung: Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Barzahlung wird meistens nicht anerkannt.